Abrechnung
Heilmittelverordnungen werden über ein Abrechnungszentrum mit den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet, Zuzahlungen für nicht gebührenbefreite Patienten obliegen der Zuzahlungspflicht gemäß der Krankenkassensätze.
Heilmittelverordnungen werden über ein Abrechnungszentrum mit den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet, Zuzahlungen für nicht gebührenbefreite Patienten obliegen der Zuzahlungspflicht gemäß der Krankenkassensätze.