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In Kliniken und Krankenhäusern der Fachrichtungen Orthopädie, Unfallheilkunde, Innere Medizin, Rheumatologie, Neurologie, Geriatrie, Pädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychiatrie und Psychosomatik
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in Einrichtungen für behinderte Kinder wie Sonderschulen, Kindergärten, Heimen und Frühbehandlungszentren
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in geriatrischen Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen sowie Tageskliniken
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in Einrichtungen der sozialen, medizinischen und beruflichen Rehabilitation und in Werkstätten für Behinderte
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im sogenannten Mobilen Dienst und in Sozialstationen
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in der eigenen Praxis
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als Lehr-Ergotherapeut oder Ausbildungsleitung an Schulen für Ergotherapie